Info`s zur Regelung mit B und BE
Führerschein
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
ausgelegt und gebaut sind
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit gebremsten Anhänger
über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).
Mindestalter: 18 Jahre
Heist übersetzt ::
Zulässiges Gesamtgewicht (also nicht das Leergewicht ) des Zugfahrzeuges + Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers
darf 3500 Kg nicht überschreiten.
Rechenbeispiele :
zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges = 1900 Kg
+.zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers = 1500 Kg
macht zusammen = 3400 Kg darf also mit B-Führerschein gezogen werden.
Was darf ich mit der Führerscheinklasse B für einen Anhänger fahren ?
Was darf ich mit der Führerscheinklasse BE für einen Anhänger fahren ?
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem
Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre
Heist übersetzt :
Ihr dürft jeden Anhänger bis zu einem zulässigem Gesamtgewicht von 3500 Kg ziehen ,
solange bei Euerm Zugfahrzeug das Zulässige Gesamtgewicht von 3500 Kg nicht überschritten wird. :
zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges = 1900 Kg
+.zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers = 2000 Kg
macht zusammen = 3900 Kg darf also nicht mit B-Führerschein gezogen werden.
Das zulassige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges findet Ihr in der Zulassung unter F.1