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Info`s zur Regelung mit B und BE Führerschein
2 Stück nur 10,00 € Neu im Sortiment Motorradsicherung Doppelschlaufe
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer  ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit gebremsten Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt). Mindestalter: 18 Jahre Heist übersetzt :: Zulässiges Gesamtgewicht (also nicht das Leergewicht ) des Zugfahrzeuges + Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers darf  3500 Kg nicht überschreiten. Rechenbeispiele : zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges   =   1900 Kg +.zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers      =    1500 Kg                                              macht zusammen      =     3400 Kg   darf also mit B-Führerschein gezogen werden.
Was darf ich mit der Führerscheinklasse B für einen Anhänger fahren ?
Was darf ich mit der Führerscheinklasse BE für einen Anhänger fahren ?
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt. Mindestalter: 18 Jahre Heist übersetzt  : Ihr dürft jeden Anhänger bis zu einem zulässigem Gesamtgewicht von 3500 Kg ziehen , solange bei Euerm Zugfahrzeug das Zulässige Gesamtgewicht von 3500 Kg nicht überschritten wird. :
zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges   =   1900 Kg +.zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers      =    2000 Kg                                              macht zusammen       =    3900 Kg   darf also nicht  mit B-Führerschein gezogen werden. Das zulassige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges findet Ihr in der Zulassung unter F.1
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